Ratengesuch und Fristverlängerung

Ein Ratengesuch oder eine Fristverlängerung muss schriftlich erfolgen.

Das Gesuch muss folgende Angaben beinhalten:

  • Rechnungsnummer
  • Totalbetrag
  • Anzahl Raten bei Ratengesuch oder bei Fristverlängerung Datum, bis wann Aufschub gewünscht
  • Begründung oder Nachweis der angespannten finanziellen Situation.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zahlungserleichterung. Der Entscheid der Bezugsbehörde ist endgültig. Gegen ihn steht kein Rechtsmittel zur Verfügung.

Eine Verlängerung der Zahlungsfrist hat Verzugszinsen zur Folge. Die Höhe des Verzugszinses richtet sich nach dem jeweils gültigen kantonalen Ansatz.

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