Heubergstrasse

Die Heubergstrasse ist noch bis und mit Donnerstag, 18. Dezember 2025 offen. Ab Freitag, 19. Dezember 2025, ist die Strasse gesperrt und darf auch mit Ausnahmebewilligung nicht mehr befahren werden. Wir weisen darauf hin, dass auf der Heubergstrasse KEIN WINTERDIENST erfolgt - Befahren auf eigene Gefahr!


Die genauen Daten der Öffnung (Frühling) und Schliessung (Herbst) der Heubergstrasse werden jeweils im Amtsblatt und auf unserer Homepage publiziert. Im Winter wird die Strasse der Heuberge AG übergeben, welche u.a. den Bus- und Schlittelbetrieb für die Fideriser Heuberge organisiert. Während dieser Zeit darf die Strasse von den übrigen Teilnehmern auch mit Ausnahmenbewilligung nicht mehr befahren werden. Die Öffnung resp. Schliessung der Strasse hängt stark von den Witterungsbedingungen (Schnee) ab. Die Raschitscherstrasse ist im Winter nicht befahrbar. 

Fahrbewilligungen

Auf den Strassenstecken Fideris-Kulm–Heuberge und Oberstrahlegg– Raschitsch besteht ein Fahrverbot für Motorfahrzeuge und sie dürfen, abgesehen von wenigen Ausnahmen, nur mit einer Bewilligung befahren werden.

Für Fahrzeuge bis 3.5 t werden folgende Gebühren zur Ausstellung einer Fahrbewilligung erhoben:

a) Jahresbewilligung CHF 50.00
b) Wochenbewilligung CHF 20.00 gültig für 7 Tage (Ausstelltag + 6 Tage)
c) Tagesbewilligung CHF 10.00 gültig während 3 Tagen (je eine Fahrt hin und zurück)

Für Motorräder ist die Hälfte zu entrichten, für Fahrzeuge über 3.5 t wird ein Zuschlag erhoben.

Tages- und Wochenbewilligungen können digital (Anleitung unter "Online-Dienste" unten) oder am Schalter erworben werden. Beim Werkhof Fideris kann die Bewilligung zu jeder Zeit selber gelöst werden (24/7).

Jahresbewilligungen können via Online-Dienste oder bei der Gemeindeverwaltung erworben werden.

Zugehörige Objekte