Bauamt

Baubewilligungen

Sämtliche Baugesuche werden von der Baukommission geprüft. Die Baubescheide werden vom Gemeindevorstand als zuständige Baubehörde erlassen.

Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist zusätzlicheine Bewilligung des Kantons erforderlich.

Evt. zusätzliche Bewilligungen durch andere Behörden (Feuerpolizei, Tiefbauamt, Zivilschutz etc.) werden in den Baubescheid der Gemeinde integriert.


Gesetzliche Grundlagen

Folgende gesetzlichen Grundlagen sind zu beachten:

Baugesetz der Gemeinde Fideris
Kantonales Raumplanungsgesetz Graubünden KRG
Kantonale Raumplanungsverordnung KRVO

Vollzugshilfe zum Bundesgesetz über die Zweitwohnungen

Je nach Bauvorhaben sind noch weitere gesetzliche Grundlagen zu beachten.


Formulare und weitere Infos

Wegleitung zum Einreichen von Baugesuchen

Baugesuch der Gemeinde Fideris (Bauten innerhalb der Bauzone)
BAB-Formulare und weitere Infos (Bauten ausserhalb der Bauzone)
Baugesuch Feuerpolizei (innerhalb und ausserhalb der Bauzone)
Gesuch Tiefbauamt (Näherbauten, Zufahrt, Reklame etc. an Kantonsstrassen)
Energienachweis
Entsorgungserklärung für Bauabfälle (Dok. BF017d)

Liste der nicht baubewilligungspflichtige Bauvorhaben (Art. 40 der Raumplanungsverordnung)

Zonenplan der Gemeinde Fideris


Wärmepumpen

Für den Bau und den Betrieb von Wärmepumpenanlagen zur Nutzung der Boden- oder Wasserwärme ist neben der allfälligen Baubewilligung der Standortgemeinde eine gewässerschutzrechtliche Bewilligung des Kantons erforderlich.

Gesuche sind bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet die Gesuche für Anlagen, die einer gewässerschutzrechtlichen Bewilligung bedürfen, an das Amt für Natur und Umwelt (ANU) weiter.

Die Weisung "Bewilligungspflicht von Wärmepumpen" (BW003d) gibt detailliert Auskunft über das Verfahren für die Erteilung der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung und enthält Erläuterungen zu den verschiedenen Arten von Wärmepumpen.

Unterlagen für Luft-/Wasser-Wärmepumpen
 


Solaranlagen

Am 1. Mai 2014 ist eine RPG-Revision und damit auch eine Änderung betreffend Solaranlagen auf Dächern in Kraft getreten. Art. 18a RPG bestimmt, dass Solaranlagen, die "genügend angepasst" sind, in Bau- und Landwirtschaftszonen keine Baubewilligung mehr benötigen. Unter "genügend angepasst" sind Solaranlagen zu verstehen, welche

  • die Dachfläche im rechten Winkel um max. 20 cm überragen
  • von vorne (also in der Ansicht) und von oben (Draufsicht) gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen
  • reflexionsarm sind und
  • als kompakte Fläche zusammenhängen.

Notwendig ist aber eine Meldung an das Bauamt mit einigen Unterlagen. Die Gemeinde wird den Eingang der Meldung und die Bewilligungsfreiheit bestätigen, sofern die Bedingungen erfüllt sind. Für alle übrigen Solaranlagen ist das normale Baubewilligungsverfahren durchzuführen. Weiterführende Informationen sind zu finden im Leitfaden für Solaranlagen.

Meldeformular und Selbstdeklaration


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7235 Fideris
Telefon 081 330 55 00
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